Geldstrafe für Otto Schily

Der Alterspräsident (ältestestes Mitglied des Bundestages) des Bundestages, Otto Schily, wurde heute vom Bundestag Präsidium mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro belegt. Das entspricht dem Verdienst eines Bundestag Abgeordneten in drei Monaten.

Schily hatte seine Nebentätigkeiten im Internet nicht veröffentlichen wollen und wurde deshalb nun mit dem Ordnungsgeld belegt. Otto Schily kündigte bereits an, eventuell gegen die Strafe klagen zu wollen. Er argumentiert, dass er als Anwalt der Schweigepflicht unterliege und deshalb auch die Honorare nicht veröffentlichen könne.

Medien berichten, dass Schily – SPD Politiker – für seine anwaltliche Arbeit für das Unternehmen Siemens Honorare in Höhe von ungefähr 140.000 Euro erhalten haben könne.

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